Rechtsprechung
   BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18598
BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06 (https://dejure.org/2006,18598)
BAG, Entscheidung vom 21.12.2006 - 6 AZR 524/06 (https://dejure.org/2006,18598)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - 6 AZR 524/06 (https://dejure.org/2006,18598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,18598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Beamtenbesoldung in den alten Bundesländern nach Herstellung der Deutschen Einheit; Begriffsbestimmung der "Befähigungsvoraussetzungen"; Gleichwertigkeit der Vorbildungen und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet

  • Judicialis

    2. BesÜV a.F. § 4 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. BVerwG 27. Februar 2001 - 2 C 5.00 - Buchholz 240 BBesG § 73 Nr. 8 = ZTR 2001, 334; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Dadurch werden dem Anwendungsbereich des § 4 der 2. BesÜV auch Beamte zugeordnet, die ihre Kindheit und Jugend bis zum Abitur im Beitrittsgebiet verbracht haben und sich nur vorübergehend und unter Beibehaltung ihres Lebensmittelpunktes im Beitrittsgebiet zur Ausbildung in das bisherige Bundesgebiet begeben haben (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Es kommt maßgeblich darauf an, ob der Beamte, Richter oder Soldat die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 EV genannten Länder und Landesteile oder im Ausland absolviert hat (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird ohne Weiteres wie zB in §§ 13 ff., 122 BRRG vorausgesetzt (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit ist nicht entscheidend (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    § 4 der 2. BesÜV stellt nicht auf den früheren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt ab (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).

    Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die die Befähigungsvoraussetzungen gänzlich im ehemaligen Bundesgebiet erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Soweit die Dienstordnung in Anlehnung an die laufbahnrechtlichen Vorschriften der Bundesbeamten Voraussetzungen aufstellt, die für eine Anstellung in einer bestimmten Laufbahn erforderlich sind, müssen diese im bisherigen Bundesgebiet erworben worden sein (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird ohne Weiteres wie zB in §§ 13 ff., 122 BRRG vorausgesetzt (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Ihr Zweck war in Bezug auf diesen Personenkreis darauf gerichtet, geeignetes Personal aus dem Beitrittsgebiet zu gewinnen, das bereit war, nach einer Ausbildung und Ablegung der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung in den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet zurückzukehren (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - aaO; vgl. auch BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100).

    Zwar kommt nach der Entscheidung des Senats vom 10. Februar 2005 (- 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445) dem im Beitrittsgebiet gelegenen Ausbildungs- und Prüfungsort nach dem Zweck der Vorschrift nur eine untergeordnete Bedeutung zu, wenn die Ausbildung nach Maßgabe einer einheitlichen, für das gesamte Bundesgebiet geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Verantwortung eines Ausbildungsträgers mit Sitz im bisherigen Bundesgebiet stattfindet und ausnahmsweise ein Losverfahren über den Ort der Ausbildung entscheidet, weil aus Gründen vorübergehender Engpässe in der räumlichen Unterbringung der Auszubildenden genügend Ausbildungsstätten im Gebiet der alten Bundesländer nicht zur Verfügung stehen.

    Eine solchen Bewertung soll nach § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF jedoch gerade vermieden werden (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

  • BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Ihr Zweck war in Bezug auf diesen Personenkreis darauf gerichtet, geeignetes Personal aus dem Beitrittsgebiet zu gewinnen, das bereit war, nach einer Ausbildung und Ablegung der dafür vorgesehenen Abschlussprüfung in den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet zurückzukehren (Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - aaO; vgl. auch BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100).

  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).

    Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).

    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    §§ 1 und 2 der 2. BesÜV stellen darauf ab, ob der Beamte, Richter oder Soldat in dem in Art. 3 EV genannten Gebiet (Beitrittsgebiet) verwendet wird (vgl. BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272).

    Er ist nach seinem Sinn und Zweck darauf gerichtet, qualifiziertes Personal zu gewinnen, das in den neuen Ländern zum Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung dringend benötigt wird (BVerfG 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385).

    Die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit ist nicht entscheidend (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

    Soweit eine Ungleichbehandlung dadurch aufrechterhalten wird, dass § 4 in der bis zum 24. November 1997 geltenden Fassung gemäß § 12 der 2. BesÜV in der geänderten Fassung für Beamte, Richter und Soldaten weiter anzuwenden ist, die bis zu diesem Tage ernannt worden sind, ist dies im Hinblick auf Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes gerechtfertigt (BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 257; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 -).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Entsprechend hat etwa das Bundesverwaltungsgericht Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der zwar die zweite juristische Staatsprüfung, nicht jedoch sein rechtswissenschaftliches Studium im bisherigen Bundesgebiet erworben hatte, abgelehnt (25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Hierfür spricht auch, dass der Erwerb der letzten Voraussetzung zwar notwendig für die Ernennung in einer bestimmten Laufbahn ist, die weiteren Voraussetzungen, zB das Studium oder der Vorbereitungsdienst dadurch aber nicht entbehrlich werden, selbst wenn sie bereits Voraussetzung für den Erwerb einer weiteren Befähigungsvoraussetzung waren (Senat 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 71).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden

    Auszug aus BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeinbildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. BVerfG 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; 9. September 2004 - 2 BvR 669/02 - Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445).
  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • LAG Hamburg, 06.04.2006 - 1 Sa 47/05
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Hinweise des Senats: Parallelsache 21. Dezember 2006 - 6 AZR 524/06 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht